Novation

Die Novation (lateinisch novatio, (Er-)Neuerung, Neuerungsvertrag) bezeichnet die Änderung des Charakters einer Rechtsschuld. Die Novation ist damit eine Schuldumschaffung.[1] Sie ist gesetzlich nicht geregelt, aufgrund der Vertragsfreiheit aber zulässig. Ihre praktische Bedeutung ist gering.

  1. BGH, 14. März 2013 – III ZR 417/12, Tz. 11

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